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12 Minuten
June 20, 2025

Das neue Gebäudeenergiegesetz: Das gilt ab 1. Januar 2024 für Ihre Wärmepumpe

Nach langer Debatte ist es jetzt offiziell: Das neue Gebäudeenergiegesetz gilt ab 2024. Das GEG bietet insbesondere für den Umstieg auf umweltfreundliche, energieeffiziente Heizungsanlagen wie Wärmepumpen einen gesetzlichen Rahmen. Womit Sie beim neuen Heizungsgesetz 2024 rechnen müssen, welche Auswirkungen die Novellierung auf Ihr Heizsystem haben und wie Vamo Ihnen dabei helfen kann, erfahren Sie hier.

VAMO EXPERTEN TIPP

Experten-Tipp: Das Gebäudeenergiegesetz verpflichtet ab 2024 zur Nutzung von mindestens 65 % erneuerbaren Energien bei neu installierten Heizungen. Erfahren Sie mehr über die Regelungen zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors!

Nach langer Debatte ist es jetzt offiziell: Das neue Gebäudeenergiegesetz gilt ab 2024. Das GEG bietet insbesondere für den Umstieg auf umweltfreundliche, energieeffiziente Heizungsanlagen wie Wärmepumpen einen gesetzlichen Rahmen. Womit Sie beim neuen Heizungsgesetz 2024 rechnen müssen, welche Auswirkungen die Novellierung auf Ihr Heizsystem haben und wie Vamo Ihnen dabei helfen kann, erfahren Sie hier.

Das Wichtigste zusammengefasst

  • symbol-hakenAb Januar 2024 dürfen in Neubauten nur noch Heizungen eingebaut werden, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien laufen. Mögliche Lösungen sind Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder der Anschluss ans Fernwärmenetz.
  • symbol-hakenGas- und Ölheizungen dürfen zunächst weiter genutzt und repariert werden. Für den Heizungstausch im Gebäudebestand soll zuerst eine kommunale Wärmeplanung ausgearbeitet werden.
  • symbol-hakenInsgesamt werden bis zu 70 % Förderzuschuss möglich sein.
  • symbol-hakenDer schnelle Umstieg auf erneuerbare Energieträger wird mit einem Geschwindigkeitsbonus gefördert. Mit Vamo können Sie unproblematisch und innerhalb kürzester Zeit auf eine Premium-Wärmepumpe umsteigen.

Was ändert sich ab 2024 im GEG?

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes soll maßgeblich zur Wärmewende beitragen. Dafür hat die Ampel-Koalition neue Eckpunkte für Heizungen herausgearbeitet.

Für Neubauten, in Neubaugebieten, gilt ab 2024 die „Mindestens 65 % Vorgabe“. Das bedeutet, dass neu installierte Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien heizen müssen.

Für den Bestand sind für die kommenden Jahre keine sofortigen Änderungen vorgesehen – allerdings stehen die Länder und Kommunen in der Pflicht, mit der kommunalen Wärmeplanung die Richtlinien für den Heizungsumstieg zu sichern. Große Kommunen und Städte ab 100.000 Einwohner haben bis 2026, kleine Kommunen unter 100.000 Einwohnern bis 2028 Zeit, die Wärmeplanung vorzulegen.

Auf diese Weise soll die deutsche Klimaneutralität bis 2045 gesichert werden. Heizungsanlagen, die auf fossilen Brennstoffen basieren (Gas- oder Ölheizung) unterliegen keiner sofort gültigen Austauschpflicht, sollten aber in absehbarer Zukunft dennoch ersetzt werden. Dafür gelten gesonderte Übergangsfristen, mit denen der Tausch für Hausbesitzer leichter gemacht werden soll.

GEG-Novelle: Neue Heizungsanlagen müssen ab 2024 zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden

Bereits seit November 2020 gibt es das GEG, welches bisher geltende Verordnungen abgelöst und miteinander kombiniert hat: die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Regelmäßige Novellen sorgen dafür, dass das GEG aktuell bleibt und den Entwicklungen von Klima und Regierung entspricht.

Wichtig für die 65 %-Vorgabe: Sie gilt momentan nur für neue Heizungen! Der Betrieb mit erneuerbaren Energien kann auch rechnerisch bewiesen werden. Biomasseheizungen, Hybridheizungen mit Solarthermie und Wärmepumpen eignen sich optimal für den Heizbetrieb und wird vom Bund gefördert.

Illustration des Gebäudeenergiegesetzes mit den Säulen EnEV, EEWärmeG und EnEG, die die gesetzlichen Anforderungen für Energieeffizienz darstellen.

Keine Austauschpflicht für funktionierende Heizungen

Alte Heizungen, die noch funktionieren, müssen natürlich nicht sofort ausgetauscht werden. Solange Gas- oder Ölheizungen noch repariert werden können, ist der Betrieb weiterhin erlaubt. Langfristig ist der Austausch dennoch angestrebt. Daher ist es sinnvoll, sich bereits Gedanken um Heizungsalternativen zu machen. Dafür haben Sie verschiedene Optionen, die Ihnen das umweltfreundliche Heizen erlauben.

Option 1: Anschluss an ein Wärmenetz

Mit dem Anschluss an ein Wärmenetz erfüllen Sie die 65 %-Vorgabe automatisch. Hierbei wird allerdings die Art der Wärmeerzeugung nicht einbezogen. Das Fernwärmenetz ist auf kurze Strecken zuverlässig und eignet sich deswegen in dicht besiedelten Gebieten besonders. Auf lange Sicht wird auch das Fernwärmenetz zur Klimaneutralität verpflichtet. Der Anschluss kann daher lohnenswert sein. Wichtig: Der Anschluss ans Fernwärmenetz muss kommunal gestützt werden und ist eine der Möglichkeiten, die bei der kommunalen Wärmeplanung einbezogen werden.

Option 2: Elektrische Wärmepumpen

Als eine der effektivsten und gleichzeitig kostensparenden Alternativen gilt die elektrische Luft-Wasser-Wärmepumpe. Je nachdem, für welche Art der Wärmepumpe Sie sich entscheiden, gibt es allerdings einige Faktoren zu berücksichtigen. Wärmepumpen wandeln generell Umweltwärme (Luft, Wasser, Erde) in nutzbare Wärmeenergie um und nutzen dafür elektrischen Strom. Für die Nutzung und Installation von Erd- und Wasser-Wärmepumpen sind teilweise intensive Bohrungen notwendig, die von entsprechenden behördlichen Stellen genehmigt werden müssen. Der Umstieg auf eine Luft-Wärmepumpe ist hingegen immer möglich und dabei kostengünstig. Vamo informiert Sie gern detaillierter über Ihre Möglichkeiten zur Wärmepumpenfinanzierung oder zum Kauf.

Option 3: Wärmepumpen-Hybridheizungen

Wenn Sie nicht sofort auf Ihre Gasheizung verzichten können, weil sie beispielsweise noch relativ neu ist, gibt es die Möglichkeit, eine Wärmepumpe zur Unterstützung zu installieren. Dieses Hybrid-Modell ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn Warmwasser- und Heizungsbereitstellung auf die beiden Systeme aufgeteilt werden oder wenn die Gasheizung die Wärmepumpe an besonders kalten Tagen unterstützt.

Wärmepumpe

Option 4: Sonnenenergie nutzen

Solarthermie ist eine beliebte Lösung, um eine Hybridlösung zu schaffen. Solarthermische Anlagen nutzen die Sonnenenergie, um Warmwasser bereitzustellen. In Verbindung mit einer Wärmepumpe kann die so gewonnene Wärme zur Heizung genutzt werden. Durch eine Photovoltaik-Anlage wird hingegen elektrischer Strom gewonnen. Zum Betrieb benötigen Wärmepumpen eine bestimmte Menge elektrischen Strom, mit dessen Hilfe dann Wärmeenergie hergestellt wird. Ist die Wärmepumpe mit einer PV-Anlage gepaart, kann der selbst erzeugte PV-Strom direkt genutzt werden, um die Wärmepumpe zu betreiben.

Option 5: Stromdirektheizungen

Weniger effizient als Hybridheizungen oder Wärmepumpen sind Stromdirektheizungen wie Infrarotheizungen. Obwohl diese Heizungen einen kurzfristigen Wärmebedarf decken kann, sind sie generell nur in gut gedämmten Häusern zulässig. Dazu gehören beispielsweise Passivhäuser, da diese einen besonders geringen Energiebedarf haben und durch ihre besondere Bauweise geringe Wärmeverluste und einen reduzierten Wärmebedarf haben.

Modernes Haus

Option 6: Wasserstoff-Heizungen (blauer oder grüner Wasserstoff)

Wasserstoff-Heizungen sind in Deutschland zwar noch nicht weit verbreitet, bieten aber eine zukunftsfähige Lösung für die Umstellung von Gasheizungen. Sofern Gasheizungsmodelle auf Wasserstoff umstellbar sind, können diese die 65 %-Vorgabe des GEG erfüllen. Diese „H2-ready”-Heizungen sind allerdings abhängig von der lokalen Belieferung. Ist es nicht möglich, bis 2035 die Infrastruktur entsprechend auszubauen und die Belieferung mit Wasserstoff zu ermöglichen, ist diese Heizart nicht zukunftsfähig für privaten Gebäudesektor. Für die Industrie sind H2-ready-Heizungen allerdings eine gute Alternative.

Option 7: Biomasseheizungen

Holzheizungen sind mit der aktuellen GEG-Version weiterhin erlaubt und gelten als umweltfreundlich. Biomasseheizungen verbrennen Pellets oder Holzhackschnitzel, die aus nachhaltiger Forstwirtschaft kommen. Generell eignen sich Biomasseheizungen allerdings eher für den Bestand als für den Einsatz in Neubauten.

Welche Ausnahmen und Sonderregelungen gibt es?

Für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen gelten verschiedene Sonderregelungen in Form von Übergangsfristen, um Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern sowie Eigentümerinnen und Eigentümern den Heizungstausch zu erleichtern. Dazu gehört unter anderem das längere Nutzen (10 Jahre) von alten Heizungen, wenn zukünftig ein Anschluss ans Wärmenetz möglich wird.

Des Weiteren sollen Gasheizungen, die nach dem 1. Januar 2024, aber außerhalb der kommunalen Wärmeplanung installiert werden, ab 2029 zu mindestens 15 % mit klimaneutralem Gas betrieben werden. In Etappen soll dieser Satz bis 2035 auf 30 % und bis 2040 auf 60 % steigen.

In Mehrfamilienhäusern gibt es längere Umstellungsfristen – je nachdem, ob die Heizung zentralisiert wird, gibt es bis zu 13 Jahre Zeit zur Umstellung.

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Dann buchen Sie sich ein kostenfreies Beratungsgespräch. Die Expertinnen und Experten von Vamo beantworten Ihre Fragen gerne und helfen Ihnen weiter.

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GEG-Förderung für die Wärmepumpe und den Heizungstausch

Um den Heizungstausch attraktiver zu machen, hat sich der Bundestag auf eine Neuerung der Förderung geeinigt. Es soll zukünftig eine Grundförderung von 30 % geben, die generell für den Umstieg auf erneuerbare Energieträger gilt. Möglich sind hier also Wärmepumpen, Biomasseheizungen für den Bestand und Solarthermie-Anlagen. Für einen frühen Umstieg bis Ende 2028 gibt es einen Geschwindigkeitsbonus von 20 %, der auf den Austausch von Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen gilt. Darüber hinaus gibt es einen einkommensabhängigen Bonus von weiteren 30 % für Haushalte, die ein Einkommen von weniger als 40.000 € im Jahr haben. Für die Verwendung eines natürlichen Kältemittels gibt es einen zusätzlichen Effizienzbonus  von 5%.

Der höchstmögliche Förderzuschuss ist auf 70 % begrenzt.

Mit Vamo-Wärmepumpen in eine grüne Zukunft starten

Das Ende von fossilen Heizungen ist absehbar: Für den Klimaschutz und höhere Energieeffizienz ist eine Wärmepumpe eine der besten Lösungen für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer. Wärmepumpe erfüllen und übertreffen die Anforderungen des Heizungsgesetzes sogar. Mit Vamo haben Sie die Möglichkeit, eine hocheffiziente Luft-Wärmepumpe zu kaufen oder zu finanzieren und erhalten außerdem einen Rundum-Service, auf den Sie sich immer verlassen können. Unsere Heizungsprofis planen mit Ihnen Ihre neue Wärmepumpe, installieren Sie und sorgen für den einwandfreien Betrieb. Wir bieten Ihnen Wärmepumpen von Premium-Herstellern, Erfahrung und Kompetenz – schon ab 89 € im Monat können Sie eine unserer Wärmepumpen finanzieren und sofort zukunftsfähig und grün heizen.

Außerdem: Wir kümmern uns gern für Sie um die Antragsstellung der Fördergelder und verrechnen die Förderung sofort mit Ihren Kosten. Lehnen Sie sich zurück und genießen Sie Ihre neue Heizung. Buchen Sie sich noch heute eine kostenlose Video-Beratung oder finden Sie mit unserem Ersparnisrechner heraus, ob Ihr Haus für eine Wärmepumpe geeignet ist.

Wärmepumpe

FAQ

Was ist das GEG?

Das GEG steht für das "Gebäudeenergiegesetz" und ist ein deutsches Bundesgesetz, das die energetischen Anforderungen an Gebäuden regelt. Es trat am 1. November 2020 in Kraft und löste dabei die vorherigen Gesetze zur Energieeinsparung im Gebäudesektor ab, nämlich die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Das Hauptziel des GEG besteht darin, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern, den CO₂-Ausstoß zu reduzieren und die Nutzung erneuerbarer Energien (u. a. durch Wärmepumpen) im Gebäudebereich zu fördern. 

Heizungsgesetz: Wann tritt das neue Gebäudeenergiegesetz in Kraft?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt ab dem 1. Januar 2024 in Kraft. Ab diesem Datum gelten die neuen Bestimmungen und Anforderungen für Heizsysteme und Energieeffizienz in Gebäuden, insbesondere für Neubauten und den Einsatz erneuerbarer Energien bei Heizungen. Geplant sind zusätzlich Übergangsfristen und Sonderregelungen für den Austausch von bestehenden Heizungen, abhängig von verschiedenen Faktoren wie kommunaler Wärmeplanung und der Möglichkeit eines Anschlusses an die Fernwärme.

Was beinhaltet das GEG?

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen in Neubauten nur noch Heizungen eingebaut werden, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies kann durch den Einsatz von Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder den Anschluss an ein Fernwärmenetz erreicht werden. Bereits vorhandene Gas- und Ölheizungen dürfen vorerst weiter genutzt und repariert werden. Ein verbindlicher Heizungstausch im Gebäudebestand ist von einer kommunalen Wärmeplanung abhängig. Im Rahmen des neuen Gebäudeenergiegesetzes wird der zügige, nachhaltige Umstieg mit insgesamt bis zu 70 % gefördert.

Welche Heizungen sind ab 2024 noch erlaubt?

Ab dem 1. Januar 2024 sind in Neubauten nur noch Heizungen erlaubt, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das bedeutet, dass Heizungen, die diese Anforderung nicht erfüllen, in Neubauten nicht mehr installiert werden dürfen. Mögliche Lösungen sind Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder der Anschluss ans Wärmenetz. Für den Gebäudebestand gilt: Bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen vorerst weiterhin genutzt und repariert werden. Für den Heizungstausch gibt es hier Übergangsfristen, die von einer kommunalen Wärmeplanung abhängig sind.

Welche Hilfen gibt es vom Staat?

Die Koalition plant eine Grundförderung von 30 % für den Heizungstausch, die mit einem einkommensabhängigen Bonus von weiteren 30 % und einem Geschwindigkeitsbonus von maximal 20 % kombiniert werden kann. Maximal sind 70 % Förderung für den Heizungstausch möglich. Die Einbindung eines Energieberaters ist verpflichtend.

Dürfen Vermieter anfallende Kosten auf ihre Mieter umlegen?

Vermieterinnen und Vermieter dürfen ihre anfallenden Kosten auf ihre Mieterinnen und Mieter umlegen – allerdings liegt die Grenze hier bei 10 % der Kosten, sofern Vermieterinnen und Vermieter auf klimafreundliche Heizungen umsteigen und dafür staatliche Förderungen nutzt. Ohne Förderung dürfen maximal 8 % der Kosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden. Insgesamt darf der Mietpreis nicht mehr als 50 ct pro Quadratmeter steigen. Weitere Modernisierungen dürfen die Miete um maximal 3 € pro Quadratmeter steigern.

Gibt es Übergangsfristen?

Ja! Um Eigentümerinnen und Eigentümern die Möglichkeit zu geben, die für sie am besten geeignete Lösung zu finden, besteht eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Während dieser Zeit ist die Installation einer Heizung, die der Anforderung von mindestens 65 % erneuerbarer Energie nicht erfüllt, weiterhin zulässig.

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